Zivilgesellschaft fordert Schokolade ohne Kinderarbeit
Das Jahr 2021 hätte ein Meilenstein im Kampf gegen die Kinderarbeit werden können. Heute, am 12. Juni, ist der Internationale Tag gegen Kinderarbeit. Das Jahr 2021 wurde von den Vereinten Nationen zudem zum Internationalen Jahr für die Abschaffung der Kinderarbeit erklärt. Und in diesem Jahr jährt sich außerdem zum 20. Mal die Unterzeichnung des „Harkin-Engel-Protokolls“. Darin hatten große Schokoladenhersteller wie Nestlé und Mars bereits 2001 versprochen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit im Kakaoanbau zu beenden.
Doch zurzeit ist es im Kakaosektor auffällig ruhig um das Thema Kinderarbeit. Der Grund: Die Schokoladenindustrie ist mit ihren bisherigen Bemühungen gescheitert, die Kinderarbeit im Kakaoanbau zu beenden – und hat dabei wiederholt ihre Versprechen gebrochen.
Kinderarbeit: Traurige Realität im Kakaoanbau
Kinderarbeit gehört im Kakaoanbau in Westafrika noch immer zur bitteren Realität. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag der US-Regierung arbeiten etwa 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen in der Côte d’Ivoire und Ghana. Sie müssen zum Beispiel deutlich zu schwere Lasten tragen, hantieren mit gefährlichen Werkzeugen oder sind gefährlichen Pestiziden ausgesetzt.
Mit einer neuen Erklärung zum Tag gegen Kinderarbeit fordert INKOTA deshalb gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die Schokoladenhersteller und die Regierungen von Kakaoanbau- und –konsumländern dazu auf, endlich die seit Jahrzehnten überfälligen Versprechen zur Abschaffung der Kinderarbeit zu erfüllen.
Lest hier die vollständige Erklärung (Englisch/Französisch)
Kein Ende der Kinderarbeit ohne existenzsichernde Kakaopreise
Kinderarbeit lässt sich jedoch nur beenden, wenn ihre Ursachen beseitigt werden – dies gilt insbesondere für die Armut der Kakaobäuerinnen und -bauern. Schokoladenunternehmen müssen deshalb Strategien entwickeln, um existenzsichernde Einkommen für Kakaobauernfamilien zu ermöglichen. Dazu gehört ausdrücklich die Zahlung existenzsichernder Kakaopreise – von der die großen Schokoladenhersteller bisher jedoch weit entfernt sind.
Die Unternehmen sind außerdem aufgefordert, Korrektur- und Überwachungssysteme gegen Kinderarbeit einzurichten und über ihre Wirkung transparent zu berichten. Diese Systeme müssen entlang der gesamten Kakao-Lieferketten in Westafrika eingerichtet werden. Bisher decken solche Systeme in der Regel nur ein Teil der Lieferketten ab.
Lieferkettengesetz: großer Schritt, aber kein großer Wurf
Auch die Regierungen der Kakaokonsumländer sind gefordert, einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu leisten. Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen - wie etwa das am 11. Juni durch den Bundestag beschlossene Lieferkettengesetz - können ein erster Schritt in diese Richtung sein. Solche Gesetze müssen jedoch auch den Zugang zu Gerichten für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verbessern, damit sie Schadensersatz von verantwortlichen Unternehmen einklagen können. Das neue deutsche Gesetz bleibt hier leider hinter den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück.
Weitere Informationen: